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   OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 191/13   

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https://dejure.org/2013,16332
OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 191/13 (https://dejure.org/2013,16332)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.2013 - 34 Wx 191/13 (https://dejure.org/2013,16332)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 2013 - 34 Wx 191/13 (https://dejure.org/2013,16332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamtentsvollstreckers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 Abs. 1; GBO § 29 Abs. 1; BGB § 2205
    Unentgeltlichkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2013, 873
  • FamRZ 2014, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 191/13
    Das Grundbuchamt hat zu Recht die Eintragung davon abhängig gemacht, dass entweder die Entgeltlichkeit der Verfügung oder aber die Zustimmung der Erbin unter Vorlage eines Erbscheins sowie die Zustimmung aller Vermächtnisnehmer (vgl. BGHZ 57, 84/94; BayObLGZ 1986, 208/210) in grundbuchtauglicher Form (§ 29 GBO) nachgewiesen werden.

    Es genügt also die privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht (BayObLGZ 1986, 208/211; Demharter § 52 Rn. 23 m.w.N.; siehe auch Senat vom 6.12.2011, 34 Wx 403/11 = DNotZ 2012, 459).

  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 191/13
    Das Grundbuchamt hat zu Recht die Eintragung davon abhängig gemacht, dass entweder die Entgeltlichkeit der Verfügung oder aber die Zustimmung der Erbin unter Vorlage eines Erbscheins sowie die Zustimmung aller Vermächtnisnehmer (vgl. BGHZ 57, 84/94; BayObLGZ 1986, 208/210) in grundbuchtauglicher Form (§ 29 GBO) nachgewiesen werden.
  • OLG München, 06.12.2011 - 34 Wx 403/11

    Grundbuchverfahren: Darlegung der Entgeltlichkeit einer Verfügung eines

    Auszug aus OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 191/13
    Es genügt also die privatschriftliche Erklärung des Testamentsvollstreckers, die diesen Anforderungen entspricht (BayObLGZ 1986, 208/211; Demharter § 52 Rn. 23 m.w.N.; siehe auch Senat vom 6.12.2011, 34 Wx 403/11 = DNotZ 2012, 459).
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Eine - ihm gemäß § 2205 Satz 3 BGB untersagte - unentgeltliche Verfügung liegt vor, wenn - objektiv - aus dem Nachlass ein Wert hingegeben wird, ohne dass die dadurch eingetretene Verringerung des Nachlasses durch Zuführung eines entsprechenden Vermögensvorteils ausgeglichen wird und - subjektiv - der Testamentsvollstrecker weiß oder bei ordnungsmäßiger Verwaltung hätte erkennen müssen, dass die Leistung der Gegenseite unzulänglich war (BGH, Urteil vom 24. Februar 2016 - IV ZR 342/15, NJW-RR 2016, 457; OLG München, DNotZ 2013, 873; Demharter, a.a.O., § 52 Rn. 21; Böhringer, in: Meikel, a.a.O., § 52 Rn. 54).

    Da der Nachweis der Entgeltlichkeit als Eintragungsvoraussetzung regelmäßig nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO geführt werden kann, wird eine entgeltliche Verfügung angenommen, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (OLG München, DNotZ 2013, 873; ZEV 2017, 733).

  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

    Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und

    Der Nachweis der Entgeltlichkeit ist nicht zwingend in der Form des § 29 Abs. 3 GBO zu führen; die Feststellung obliegt dem Grundbuchamt aufgrund freier Beweiswürdigung (Senat vom 5.7.2013, 34 Wx 191/13 = MittBayNot 2014, 69; vom 17.6.2016, 34 Wx 93/16 = RNotZ 2016, 528; Demharter § 52 Rn. 24 f.).
  • OLG München, 17.07.2014 - 34 Wx 161/14

    Grundbuchverfahren auf Eintragung einer Eigentumsvormerkung; Wirksamkeit des

    Den Antrag des Notars, die Beteiligten zu 2 und 3 als Eigentümer im Grundbuch einzutragen, hat das Grundbuchamt mit Beschluss vom 18.7.2013 zurückgewiesen, nachdem der Senat einer Beschwerde gegen die Zwischenverfügung, mit der Frist zur Vorlage u.a. der Zustimmung der Erbin gesetzt worden war, nicht stattgegeben hatte; insoweit wird auf den Beschluss des Senats vom 5.7.2013 (Az.: 34 Wx 191/13 = MittBayNot 2014, 69 mit zust. Anm. Keim) Bezug genommen.
  • OLG München, 07.11.2017 - 34 Wx 321/17

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

    Zwar kann der Nachweis der Entgeltlichkeit als Eintragungsvoraussetzung regelmäßig nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO geführt werden; die Feststellung obliegt dem Grundbuchamt vielmehr aufgrund freier Beweiswürdigung, wobei es allerdings keine eigenen Nachforschungen und Ermittlungen anstellen darf (Senat vom 5.7.2013, 34 Wx 191/13 = MittBayNot 2014, 69; vom 17.6.2016, 34 Wx 93/16 = FamRZ 2017, 146/147; Demharter § 52 Rn. 24 f.).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2021 - 3 Wx 125/21

    Antrag auf Löschung eines Nacherbenvermerks Nachweis der Unrichtigkeit des

    Ob die Veräußerung entgeltlich war, d.h. ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenüberstand, hat das Grundbuchamt ohne Bindung an die Beweisvorschrift des § 29 Abs. 1 GBO an Hand aller Umstände frei zu würdigen (zu Allem: OLG Rostock, Beschluss vom 25.7.2016, 3 W 136/13 ; OLG München, Beschluss vom 5.7.2013, 34 Wx 191/13 ; BayObLG, Beschluss vom 30.1.1991, BReg 2 Z 1/91 m.w.N.).
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